Schwimmwestenpflicht im Winter

Der Vorstand des Bremerhavener Rudervereins hat auf seiner Sitzung am 10.12.2012 beschlossen, das in der Zeit vom 15. November bis 15. März bei Aus- und Trainingsfahrten auf allen Gewässern für jeden Bootsinsassen die Verpflichtung zum Tragen einer Schwimmweste besteht.

Diese Vorschrift gilt auch für die, dem Bremerhavener Ruderverein angeschlossenen, Schulruder – Riegen.

 

Sicherheit im Verlauf der Zeit